Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Die zwei Varianten der Innovationsgutscheine
- Der Innovationsgutschein Standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 4.000 € und maximal 30.000 €.
- Der Innovationsgutschein Spezial eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 30.000 € und maximal 80.000 €.
Mit den Innovationsgutscheinen sollen kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen sowie anderen Unternehmen und Innovationspartner:innen heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Gerade bei Wachstum, Stabilität und Zahl der Arbeitsplätze weisen innovative Unternehmen deutliche Vorteile auf. Sie sind damit wirtschaftlich leistungsfähiger und gehen gestärkt die Herausforderungen der Zukunft an.
Die genauern Vorraussetzungen, Informationen zu Antragsstellung und Verfahren findet Ihr nachfolgend.
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